Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

BookStyler ist bemüht, seine Website barrierefrei zugänglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unsere Inhalte nutzen können.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website

https://bookstyler.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei.

Sie orientiert sich an den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren.

 

Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Auf unserer Website wurden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:

• klare und verständliche Texte

• ausreichend große Schriftgrößen und gute Lesbarkeit

• strukturierte Überschriften und logische Seitenaufteilung

• Alternativtexte für Bilder

• gut bedienbare Navigation

• Kontraste, die die Lesbarkeit unterstützen

• Verzicht auf automatisch startende Medien

 

Noch bestehende Barrieren

Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sind, zum Beispiel:

•ältere Inhalte oder Bilder ohne vollständige Alternativtexte

•einzelne Designelemente mit eingeschränkter Tastaturbedienbarkeit

• externe Inhalte oder Plugins, auf deren Barrierefreiheit wir nur begrenzten Einfluss haben

Wir arbeiten daran, diese Punkte nach und nach zu verbessern.

 

Feedback und Kontakt

Wenn dir Barrieren auf unserer Website auffallen oder du Schwierigkeiten bei der Nutzung hast, freuen wir uns über einen Hinweis.

Du kannst uns jederzeit kontaktieren:

 E-Mail: farbschnitt@bookstyler.de

Telefon: 0151/17650246

Wir bemühen uns, dein Anliegen zeitnah zu prüfen und eine Lösung zu finden.

 

Durchsetzungsverfahren

Solltest du der Meinung sein, dass du durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt bist und auf deine Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten hast, kannst du dich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.01.2026 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.